Gewerbliche Nutzung von Sportbootführerscheinen und Umtausch in Kleinschifferzeugnisse

Gewerbliche Nutzung von Sportbootführerscheinen und Umtausch in Kleinschifferzeugnisse

Zum 18. Januar 2022 ist in Deutschland die Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) in Kraft getreten. Diese regelt die Nutzungsmöglichkeiten von Sportbootführerscheinen zu gewerblichen Zwecken neu. Mit einem Sportbootführerschein dürfen nun nur noch Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung geführt werden. Das bedeutet, dass das gewerbliche Führen von Sportbooten nur noch mit dem Kleinschifferzeugnis möglich ist. eispiele für gewerbliche Tätigkeiten sind das Führen von Einsatzbooten durch Behörden oder private Rettungsdienste, das Führen von Sportbooten als Fahrschullehrkraft im Rahmen der Sportbootausbildung, Vorführfahrten, Werftfahrten oder Binnenfischerei, die nicht nur eine Freizeitbeschäftigung darstellt.

Im Rahmen einer Übergangsbestimmung ist es aber noch bis zum 17. Januar 2024 möglich, gewerblich, beruflich oder dienstlich genutzte Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern mit einem Sportbootführerschein zu führen. Hierzu kann ein Sportbootführerschein in ein Kleinschifferzeugnis getauscht werden. Ab dem 18. Januar 2024 ist ein Umtausch von Sportbootführerscheinen in Kleinschifferzeugnisse nicht mehr möglich. Für gewerbliche Tätigkeiten werden ab Januar 2024 für Fahrzeuge bis 20 Meter Länge Kleinschifferzeugnis notwendig.

Nähere Informationen zum Umtausch und Erwerb des Kleinschifferzeugnis auf ELWIS.

Quelle: elwis.de

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