Sperrgebiet vor Elbehafen Brunsbüttel

Sperrgebiet vor Elbehafen Brunsbüttel

Hat es mit dem geplanten LNG-Terminal zu tun? Vor dem Elbehafen Brunsbüttel ist mit Wirkung vom 13.02.2023 eingerichtet worden. Grundlage ist eine Allgemeinverfügung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe-Nordsee vom gleichen Tag.

Aus der Begründung des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes: „Im Elbehafen Brunsbüttel werden bestimmte gefährliche Güter umgeschlagen. Von Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern oder umschlagen, haben andere Fahrzeuge einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten.“

Das Sperrgebiet beträgt in der Breite ziemlich genau der Kaianlage des Elbehafens und reicht knapp 2,5 Kabellängen in die Elbe hinein. Damit reicht es fast bis an die Fahrwassergrenze hinein. Die Bekanntmachung für Seefahrer 36/23, mit der diese Allgemeinverfügung veröffentlicht wurde, gibt keine Hinweise auf eine zusätzliche Betonnung.

Mit diesem Sperrgebiet und dem Befahrensverbot vor den Brunsbütteler Schleusen nördlich des Tonnenstrichs gibt es eine längere Strecke, an der auch Sportboote elbabwärts fahrend am Fahrwasserrand oder sogar im Fahrwasser fahren müssen, wenn sie nicht auf die Südseite ausweichen wollen.

Auf allen mit einem UKW-Funkgerät ausgestatteten Fahrzeugen muss während der Passage der Nordost-Reede die Erreichbarkeit auf UKW-Kanal 68 sichergestellt werden. 

Die volle Veröffentlichung gibt es hier zu finden.

Ergänzung vom 23.02.2023: Auf der Homepage der SVAOe findet sich ein kurzer Bericht mit einem Seekartenausschnitt.

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