Sperrung der Medemrinne aufgehoben

Sperrung der Medemrinne aufgehoben

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Darstellung mit Seekarte ist hier zu finden: https://www.seame.com/de/poi/11036/medemrinne-steindamm-durchfahrt (Seite vom NV-Verlag)
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Die Sperrung der Medemrinne ist ab sofort aufgehoben. Darüber informiert die BfS 88/20:

Die Einspülarbeiten im  Bereich der östlichen Medemrinne wurden beendet.

Das in der Medemrinne bekannt gemachte Sperrgebiet (BfS 35/2020) wird bis auf weiteres aufgehoben.

Im  Bereich der östlichen Medemrinne besteht ein Steindamm.

Der Steindamm hat folgende Endkoordinaten:

  1. 53° 52,2404‘ N  008° 54,2554‘ E
  2. 53° 51,4666‘ N  008° 52,7128‘ E

Der Damm hat eine Breite von 80 m. An den Enden besteht eine Aufweitung der Breite auf 160 m.

Innerhalb von ca. 150 m entlang des Dammes beidseitig der Position 53° 51,64‘ N  008° 53,06‘ E, besteht eine Tiefe von ca. 2,00 m SKN (LAT).

Im Bereich des Dammes ist mit trockenfallenden Bereichen zu rechnen.

Der Damm ist nicht weiter gekennzeichnet.

Nördlich und Südlich des Steindammes haben Einspülarbeiten stattgefunden.

Im gesamten Bereich muss mit morphologischen Veränderungen so wie trockenfallenden Bereichen gerechnet werden.

Das Befahren des Gebietes ist nur mit guten Ortskenntnissen möglich.

Innerhalb der folgenden Eckkoordinaten

  • 53° 51,3874‘ N  008° 52,7428‘ E
  • 53° 52,2186‘ N  008° 54,3654‘ E
  • 53° 52,3033‘ N  008° 54,2149‘ E
  • 53° 51,5065‘ N  008° 52,5717‘ E

ist das Fischen und Ankern untersagt.

Beim Passieren des Steindammes ist mit äußerster Vorsicht zu navigieren.

Die folgenden Tonnen zur Kennzeichnung des Sperrgebietes wurden eingezogen:

  1. g. s. Süd Kardinaltonne               

53° 50,6983’N 008° 53,1247′ E

  • Sperrgebietstonne

53° 50,8956’N 008° 53,2265′ E

  • Sperrgebietstonne

53° 51,1300’N  008° 55,5210’ E

  • g. s. Süd Kardinaltonne               

53° 50,8327’N  008° 55,6361’ E

Auf der Position 53° 50,7750′ N        008° 54,1100′ E wurde die rote Fahrwassertonne „46“ mit rotem Licht mit der Kennung Fl. 4 s / Blz. 4 s wieder ausgelegt.                 

Hiermit wird die BfS  35 / 20  aufgehoben.

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